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   BVerwG, 12.11.2003 - 1 D 6.03   

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BVerwG, 12.11.2003 - 1 D 6.03 (https://dejure.org/2003,60547)
BVerwG, Entscheidung vom 12.11.2003 - 1 D 6.03 (https://dejure.org/2003,60547)
BVerwG, Entscheidung vom 12. November 2003 - 1 D 6.03 (https://dejure.org/2003,60547)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 01.06.1999 - 1 D 49.97

    Aufbau einer Firma und Ausübung des Gewerbes durch einen krankgeschriebenen

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2003 - 1 D 6.03
    Fühlt er sich bereits im Stande, Dienstleistungen auch nur im beschränkten Umfang zu erbringen, so handelt er pflichtwidrig, wenn er diese nicht seinem Dienstherrn anbietet, der ihm die Dienstbezüge weiterzahlt und ihm aus Anlass der Erkrankung soziale Vorteile gewährt (vgl. Senatsurteile vom 1. Juni 1999 - BVerwG 1 D 49.97 - BVerwGE 113, 337 = NJW 2000, 1585 = ZBR 2000, 47 und vom 14. November 2001 - BVerwG 1 D 60.00 -).

    Den Beamten belastet vor allem, dass er ungefähr ab seiner Ernennung zum Lebenszeitbeamten im Jahre 1991, was für sich bereits erschwerend wirkt (vgl. Senatsurteil vom 1. Juni 1999, a.a.O.), über einen langen Zeitraum von etwa sieben Jahren bewusst unerlaubt anzeigepflichtigen Nebentätigkeiten nachgegangen ist, etwa ab 1996 sogar mit steigender Tendenz.

    Eine Entfernung aus dem Dienst wäre dann in Betracht gekommen, wenn der Beamte Zeiten eigener Dienstunfähigkeit bewusst ausgenutzt hätte, um ein eigenes Gewerbe ("Zweitberuf") aufzubauen (vgl. dazu z.B. Senatsurteile vom 1. Juni 1999, a.a.O. und vom 14. November 2001, a.a.O., jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 08.05.2001 - 1 D 20.00

    Postbeamter a.D.; Postzusteller im Bereich der Fußzustellung; Präzisierung der

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2003 - 1 D 6.03
    Die zur Beeinträchtigung im besonderen Maße geeignete Pflichtverletzung weist Bedeutsamkeit auf, wenn sie in qualitativer und/oder quantitativer Hinsicht das einer jeden außerdienstlichen Pflichtverletzung innewohnende Maß an disziplinarer Relevanz deutlich überschreitet (vgl. Senatsurteil vom 8. Mai 2001 - BVerwG 1 D 20.00 - BVerwGE 114, 212 = Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 29 = NJW 2001, 3565).

    Es kann dahinstehen, ob das Verhalten des Beamten im besonderen Maße geeignet wäre, die dargelegte Achtungs- und Vertrauensbeeinträchtigung herbeizuführen; es wäre jedenfalls nicht durch eine besondere Verantwortungslosigkeit gekennzeichnet und kann aus diesem Grund nicht zu einer objektiv bedeutsamen Achtungs- und Vertrauensbeeinträchtigung führen (vgl. Urteil vom 8. Mai 2001, a.a.O.).

    Mit der einmaligen Trunkenheitsfahrt hat der insoweit nicht vorbelastete Beamte keine besondere Verantwortungslosigkeit offenbart (vgl. dazu die anders gelagerten Sachverhalte, die den Senatsurteilen vom 8. Mai 2001, a.a.O. und vom 27. November 2001 - BVerwG 1 D 64.00 - zugrunde liegen; vgl. auch Urteil vom 29. August 2001 - BVerwG 1 D 49.00 - Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 31 = ZBR 2002, 212 = DöV 2002, 121).

  • BVerwG, 14.11.2001 - 1 D 60.00

    Dienstvergehen wegen Ausübung einer ungenehmigten Nebentätigkeit in erheblichem

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2003 - 1 D 6.03
    Fühlt er sich bereits im Stande, Dienstleistungen auch nur im beschränkten Umfang zu erbringen, so handelt er pflichtwidrig, wenn er diese nicht seinem Dienstherrn anbietet, der ihm die Dienstbezüge weiterzahlt und ihm aus Anlass der Erkrankung soziale Vorteile gewährt (vgl. Senatsurteile vom 1. Juni 1999 - BVerwG 1 D 49.97 - BVerwGE 113, 337 = NJW 2000, 1585 = ZBR 2000, 47 und vom 14. November 2001 - BVerwG 1 D 60.00 -).

    Eine Entfernung aus dem Dienst wäre dann in Betracht gekommen, wenn der Beamte Zeiten eigener Dienstunfähigkeit bewusst ausgenutzt hätte, um ein eigenes Gewerbe ("Zweitberuf") aufzubauen (vgl. dazu z.B. Senatsurteile vom 1. Juni 1999, a.a.O. und vom 14. November 2001, a.a.O., jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 30.08.2000 - 1 D 37.99

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Postbetriebsassistent bei der Deutschen

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2003 - 1 D 6.03
    Ein normwidriges außerdienstliches Verhalten - hier eine Straftat nach § 316 StGB - lässt nach der neueren Rechtsprechung des Senats (grundlegend Urteil vom 30. August 2000 - BVerwG 1 D 37.99 - BVerwGE 112, 19 = ZBR 2001, 39 = NJW 2001, 1080) aber nur dann den Rückschluss zu auf mangelnde Gesetzestreue bzw. mangelndes Verantwortungsbewusstsein bei der Erfüllung der dem Beamten obliegenden Dienstpflichten und damit auf eine Achtungs- und Vertrauensbeeinträchtigung in Bezug auf den konkreten Dienstposten oder auf eine Ansehensbeeinträchtigung des Berufsbeamtentums, wenn besondere qualifizierende Umstände vorhanden sind.

    Solche Umstände, deren Vorliegen erst die Annahme eines Verstoßes gegen § 54 Satz 3 BBG rechtfertigt, können z.B. gegeben sein, wenn das außerdienstliche Fehlverhalten einen Bezug aufweist zu den dem Beamten aufgrund seines Dienstpostens obliegenden Dienstpflichten, z.B. bei einer einmaligen vorsätzlichen oder fahrlässigen außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt eines Beamten, dem das Führen eines Kraftfahrzeuges als Dienstaufgabe obliegt (vgl. Senatsurteil vom 30. August 2000, a.a.O.).

  • BVerwG, 21.03.2001 - 1 D 29.00

    Materielles Beamtendisziplinarrecht; Posthauptschaffner; verspäteter

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2003 - 1 D 6.03
    c) Den Kürzungsbruchteil der Gehaltskürzung hat der Senat - wie in seiner Laufbahngruppe regelmäßig (vgl. Urteil vom 21. März 2001 - BVerwG 1 D 29.00 - BVerwGE 114, 88 = Buchholz 235 § 9 BDO Nr. 1 = NVwZ-RR 2001, 768) - mit einem Zwanzigstel bemessen.
  • BVerwG, 11.12.1990 - 1 D 63.89

    Urteilsverkündung in Disziplinarverfahren - Nebentätigkeit ohne Genehmigung als

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2003 - 1 D 6.03
    Maßgebend sind die Umstände des Einzelfalls (Urteil vom 11. Dezember 1990 - BVerwG 1 B 63.89 - BVerwGE 86, 370 = NVwZ 1992, 169 = ZBR 1991, 214; m.w.N.).
  • BVerwG, 20.02.2002 - 1 D 19.01

    Beamter des mittleren Dienstes (Bundesvermögensverwaltung); Vermittlung einer von

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2003 - 1 D 6.03
    Das Disziplinarverfahren ist nach bisherigem Recht, d.h. auch nach In-Kraft-Treten des Bundesdisziplinargesetzes am 1. Januar 2002 nach den Verfahrensregeln und -grundsätzen der Bundesdisziplinarordnung fortzuführen (vgl. zum Übergangsrecht z.B. Urteil vom 20. Februar 2002 - BVerwG 1 D 19.01 - NVwZ 2002, 1515).
  • BVerwG, 25.01.1990 - 2 C 10.89

    Nebentätigkeit: Keine Versagung der Genehmigung einer - aus

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2003 - 1 D 6.03
    Dienstherr und Allgemeinheit sollen in ihrem Interesse an einer vollwertigen, nicht durch anderweitige Verausgabung der Arbeitskraft beeinträchtigten Dienstleistung des Beamten geschützt werden, darüber hinaus in ihrem Interesse daran, dass der Beamte sein Amt pflichtgemäß unparteiisch, unbefangen und in ungeteilter Loyalität gegenüber dem Wohl der Allgemeinheit wahrnimmt und der Anschein möglicher Interessen- oder Loyalitätskonflikte vermieden wird (vgl. BVerwGE 84, 299, 301 f.).
  • BVerwG, 27.11.2001 - 1 D 64.00

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Dienstvergehens - Führen eines

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2003 - 1 D 6.03
    Mit der einmaligen Trunkenheitsfahrt hat der insoweit nicht vorbelastete Beamte keine besondere Verantwortungslosigkeit offenbart (vgl. dazu die anders gelagerten Sachverhalte, die den Senatsurteilen vom 8. Mai 2001, a.a.O. und vom 27. November 2001 - BVerwG 1 D 64.00 - zugrunde liegen; vgl. auch Urteil vom 29. August 2001 - BVerwG 1 D 49.00 - Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 31 = ZBR 2002, 212 = DöV 2002, 121).
  • BVerwG, 29.08.2001 - 1 D 49.00

    Postzusteller im Bereich der Fußzustellung; Trunkenheitsfahrt im Jahr 1997 und

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2003 - 1 D 6.03
    Mit der einmaligen Trunkenheitsfahrt hat der insoweit nicht vorbelastete Beamte keine besondere Verantwortungslosigkeit offenbart (vgl. dazu die anders gelagerten Sachverhalte, die den Senatsurteilen vom 8. Mai 2001, a.a.O. und vom 27. November 2001 - BVerwG 1 D 64.00 - zugrunde liegen; vgl. auch Urteil vom 29. August 2001 - BVerwG 1 D 49.00 - Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 31 = ZBR 2002, 212 = DöV 2002, 121).
  • BDiszG, 30.10.2002 - VII VL 8/00
  • BVerwG, 08.09.2004 - 1 D 18.03

    Beamter des gehobenen Dienstes; Hinterziehung von Einkommen- und Gewerbesteuer

    Eine solche Ausschöpfung der gesetzlichen Höchstlaufzeit der Maßnahme gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 BDG ist schon deshalb geboten, weil zusätzlich zur Steuerhinterziehung ein weiteres (innerdienstliches) Fehlverhalten von erheblichem Gewicht hinzutritt: Allein durch die ungenehmigte Nebentätigkeit über ca. fünf Jahre (Anschuldigungspunkt 2) ist der Ausspruch einer je nach den Umständen des Einzelfalls auch längerfristigen Gehaltskürzung verwirkt (vgl. dazu zuletzt Urteil vom 12. November 2003 BVerwG 1 D 6.03 m.w.N. ).
  • BVerwG, 19.06.2008 - 1 D 2.07

    Zollamtsrat a. D. (Sachgebietsleiter, u. a. zuständig für die Abwicklung von

    45 Mit der einmaligen Trunkenheitsfahrt hat der insoweit nicht vorbelastete Ruhestandsbeamte keine besondere Verantwortungslosigkeit erkennen lassen (vgl. dazu auch Urteil vom 12. November 2003 BVerwG 1 D 6.03 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 29.02.2016 - 16a DZ 13.177

    Außerdienstliches Dienstvergehen - Wiederholte fahrlässige Trunkenheitsfahrt

    Soweit der Kläger eine fehlende Disziplinarwürdigkeit seines Verhaltens mit Hinweis auf Entscheidungen des BVerwG (U.v. 12.11.2003 - 1 D 6/03 - UA S. 7) und des Verwaltungsgerichts Meiningen (U.v. 24.4.2008 - 6 D 60017/06 Me - UA S. 15) zu begründen versucht, lag diesen Fällen im Unterschied zum vorliegenden Fall jeweils nur eine einmalige Trunkenheitsfahrt zugrunde.
  • OVG Saarland, 12.11.2008 - 6 A 157/08

    Disziplinarverfahren; Steuergeheimnis; Steuerhinterziehung; Verwertungsverbot;

    Allerdings waren die Nebentätigkeiten von ihrem Umfang her nicht besonders bedeutsam vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Urteile vom 17.3.1998 - 1 D 73/96 - und vom 12.11.2003 - 1 D 6.03 -, jeweils bei juris.
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